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Schweiz & Export

Verzollung und Mehrwertsteuer beim Autoimport in die Schweiz

13. Juli 2026 · 4 Min. Lesezeit · von D&D Automotive GmbH

Illustration zur Kategorie Schweiz & Export (KI-generiert)

Wer ein Auto in die Schweiz importiert, kommt am Zoll nicht vorbei. Wir erklären, welche Abgaben anfallen, wie Sie die deutsche Mehrwertsteuer korrekt handhaben und wie die Verzollung abläuft.

Dazu bei D&D Automotive in Rottweil: Fahrzeugkauf, Werkstatt und Verzollung für Kunden aus der Schweiz. Fahrzeuge →

Grundsatz: Jede Fahrzeugeinfuhr ist meldepflichtig

Die Schweiz ist weder Mitglied der Europäischen Union noch ihrer Zollunion. Deshalb gilt: Jedes Fahrzeug, das dauerhaft in die Schweiz gebracht wird, muss beim Zoll angemeldet und veranlagt werden. Das betrifft gekaufte Autos und grundsätzlich auch geschenkte oder geerbte Fahrzeuge. Eine Sonderrolle spielt Übersiedlungsgut: Wer seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt und sein bisheriges Fahrzeug mitbringt, kann es unter bestimmten Voraussetzungen abgabenfrei einführen, sofern er es zuvor bereits eine gewisse Zeit selbst genutzt hat. Wer die Anmeldung unterlässt, riskiert Nachforderungen, Bussen und im Ernstfall ein Strafverfahren. Planen Sie die Verzollung deshalb von Anfang an als festen Bestandteil des Fahrzeugkaufs ein und nicht als lästige Formalität am Schluss.

Deutsche Mehrwertsteuer: Netto kaufen oder erstatten lassen

Verkauft ein deutscher Händler ein Fahrzeug zur Ausfuhr in die Schweiz, liegt eine Ausfuhrlieferung vor. Der Händler kann das Fahrzeug dann ohne deutsche Mehrwertsteuer verkaufen, wenn die Ausfuhr ordnungsgemäss nachgewiesen wird. Üblich sind zwei Varianten: der direkte Nettoverkauf, oft gegen eine Kaution, oder die Erstattung der Steuer nach Vorlage der vom Zoll bestätigten Ausfuhrpapiere. Sprechen Sie das Vorgehen vor dem Kauf ab und lassen Sie es im Vertrag festhalten. Beim Kauf von einer Privatperson stellt sich die Frage nicht, da Privatverkäufer keine Mehrwertsteuer ausweisen. Wichtig zu wissen: Die Befreiung von der deutschen Steuer ersetzt nicht die Abgaben in der Schweiz. Die schweizerische Einfuhrsteuer fällt bei der Einfuhr in jedem Fall an.

Der Ablauf an der Grenze

Vom Landkreis Rottweil aus liegen die Übergänge Richtung Kanton Schaffhausen am nächsten. Für die Verzollung wählen Sie einen besetzten Grenzübergang und beachten die Öffnungszeiten der Zollstellen für Handelswaren. Zuerst bestätigt der deutsche Zoll die Ausfuhr, danach melden Sie das Fahrzeug beim schweizerischen Zoll zur Einfuhr an. Halten Sie dafür Kaufvertrag oder Rechnung, die Fahrzeugpapiere, Ihr Ausweisdokument und, falls vorhanden, einen Ursprungsnachweis bereit. Der Zoll berechnet die Abgaben und stellt Ihnen eine Veranlagungsverfügung aus. Bewahren Sie dieses Dokument sorgfältig auf: Sie benötigen es später für die Prüfung und Zulassung des Fahrzeugs. Wer den Grenzübertritt ausserhalb der Öffnungszeiten oder über einen unbesetzten Übergang plant, sollte sich vorab über elektronische Anmeldemöglichkeiten und alternative Verfahren informieren.

Diese Abgaben erhebt die Schweiz

Bei der Einfuhr eines Fahrzeugs fallen in der Schweiz mehrere Abgaben an. Die Automobilsteuer wird auf den Fahrzeugwert erhoben. Die Einfuhrsteuer, das Pendant zur Mehrwertsteuer, berechnet sich auf den Kaufpreis zuzüglich der bis zur Grenze angefallenen Kosten und der übrigen Abgaben. Hinzu kommen können Zollabgaben, die vom Ursprung des Fahrzeugs abhängen: Mit einem gültigen Präferenznachweis, etwa einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder einer Ursprungserklärung des Verkäufers, ist die Einfuhr von Fahrzeugen mit EU-Ursprung in der Regel zollfrei. Fehlt der Nachweis, wird nach Gewicht verzollt. Es lohnt sich deshalb, den Ursprungsnachweis schon beim Händler anzufordern, bevor Sie die Reise zur Grenze antreten.

Nach der Verzollung: Prüfung und Zulassung

Mit der Veranlagungsverfügung ist der zollrechtliche Teil abgeschlossen, das Fahrzeug ist aber rechtlich noch nicht fahrbereit. Für die Zulassung melden Sie es beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons zur Prüfung an. Dort wird kontrolliert, ob das Fahrzeug den schweizerischen Vorschriften entspricht; eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) erleichtert diesen Schritt deutlich. Nach bestandener Prüfung und mit dem elektronischen Versicherungsnachweis erhalten Sie den Fahrzeugausweis und die Kontrollschilder. Wer sich den Aufwand an der Grenze nicht zutraut, kann die Verzollung auch einer Spedition oder einem spezialisierten Dienstleister übertragen. Das kostet zwar eine Gebühr, reduziert aber das Risiko von Fehlern, die später teuer werden können.

Häufige Fragen

Worauf wird die schweizerische Einfuhrsteuer berechnet?

Bemessungsgrundlage ist der Wert des Fahrzeugs, in der Regel der Kaufpreis, zuzüglich der Transport- und Nebenkosten bis zur Grenze sowie der übrigen bei der Einfuhr erhobenen Abgaben. Der Kaufvertrag oder die Rechnung dient dem Zoll als Nachweis.

Muss ich die Mehrwertsteuer doppelt bezahlen?

Nein, bei korrektem Ablauf nicht. Der deutsche Händler verkauft netto oder erstattet die Steuer nach dem Ausfuhrnachweis, und in der Schweiz zahlen Sie die Einfuhrsteuer. Fehlt der Ausfuhrnachweis, droht allerdings eine doppelte Belastung.

Kann ich die Verzollung an einen Dienstleister übergeben?

Ja, Speditionen und Zollagenturen übernehmen die Anmeldung und Abwicklung gegen Gebühr. Das ist vor allem sinnvoll, wenn das Fahrzeug per Transport in die Schweiz gebracht wird oder Sie zeitlich flexibel bleiben möchten.

Wenn Sie Fragen zur Verzollung oder zum Export Ihres Wunschfahrzeugs in die Schweiz haben, berät Sie das Team von D&D Automotive in Rottweil gerne persönlich. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.