Ersatzwagen & Fahrzeugmiete
Mobil bleiben: während der Reparatur und auch danach.
D&D Automotive GmbH in Rottweil stellt während Reparatur, Karosseriearbeiten oder Scheibentausch einen Ersatzwagen – nach Verfügbarkeit, mit Vertrag und Versicherung, für Kunden aus der Schweiz inklusive der Unterlagen für den Grenzübertritt. Bei fremdverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.
Mobil bleiben, während Ihr Auto bei uns steht
Eine Reparatur dauert selten nur eine Stunde. Ein getauschtes Seitenteil braucht Lackierzeit, eine neue Frontscheibe mit ADAS-Kalibrierung ihre Aushärtung, ein Motorschaden mehrere Werkstatttage. Für all diese Fälle halten wir Ersatzfahrzeuge bereit, die Sie nach Verfügbarkeit für die Dauer der Arbeiten übernehmen. Das gilt für Werkstattaufträge, Karosserieschäden und Autoglasarbeiten gleichermaßen. Sie geben Ihr Fahrzeug morgens ab, steigen um und fahren zur Arbeit oder zum nächsten Termin weiter. Sobald Ihr eigenes Auto fertig ist, tauschen wir zurück. Als Meisterbetrieb wickeln wir Reparatur und Ersatzmobilität aus einer Hand ab, ein zweiter Ansprechpartner ist nicht nötig.
Am besten gleich mitreservieren
Die Zahl unserer Ersatzfahrzeuge ist begrenzt, vergeben wird nach Verfügbarkeit. Sagen Sie deshalb schon bei der Terminvereinbarung, dass Sie einen Wagen brauchen. Dann blocken wir das Fahrzeug verbindlich für Ihren Reparaturzeitraum und Sie stehen am Abgabetag nicht ohne Auto da. Kurzfristige Anfragen versuchen wir möglich zu machen, versprechen können wir sie nicht. Hilfreich ist auch ein Hinweis, wofür Sie den Wagen brauchen: Wer täglich zur Arbeit pendelt, hat andere Anforderungen als jemand, der in der Woche nur den Einkauf erledigen will. Melden Sie sich telefonisch oder über das Kontaktformular, beides landet direkt bei unserem Team an der Heerstraße.
Fahrzeugmiete auch ohne Werkstattauftrag
Sie müssen kein Auto bei uns in Reparatur haben, um eines zu mieten. Unsere Fahrzeuge stehen auch für die separate Miete zur Verfügung, mit Tages- und Wochenpreisen auf Anfrage. Typische Anlässe: der Urlaub, für den der eigene Kleinwagen nicht reicht, ein Umzug, ein Transport oder die Überbrückung, bis das bestellte Neufahrzeug geliefert wird. Auch wer sein Auto verkauft hat und das nächste erst in einigen Wochen übernimmt, bleibt so mobil. Die Abwicklung läuft genauso unkompliziert wie beim Ersatzwagen: reservieren, übernehmen, fahren, zurückbringen. Fragen Sie den gewünschten Zeitraum früh an, besonders vor Ferienbeginn sind die Fahrzeuge schnell vergeben.
Ihr Anspruch nach einem unverschuldeten Unfall
Hat ein anderer den Unfall verschuldet, muss dessen Haftpflichtversicherung Sie so stellen, als wäre nichts passiert. Dazu gehört Ihre Mobilität während der Reparatur. Sie haben in der Regel die Wahl zwischen einem Mietwagen für die Reparaturdauer und einer Nutzungsausfallentschädigung, also einem Tagessatz dafür, dass Ihr Auto nicht fahrbereit ist. Welche Variante sich für Sie rechnet, hängt vom Fahrzeug und von Ihrem tatsächlichen Fahrbedarf ab. Wir erklären Ihnen die Möglichkeiten anhand Ihres konkreten Falls, eine Rechtsberatung ersetzen wir dabei nicht. Bei strittiger Haftungsfrage oder angekündigten Kürzungen der Versicherung empfehlen wir das Gespräch mit einem Anwalt für Verkehrsrecht.
Abwicklung direkt mit der Versicherung
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden stimmen wir die Ersatzmobilität direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Sie müssen also nicht in Vorleistung gehen und sich anschließend um die Erstattung kümmern. Wir dokumentieren die Reparaturdauer, melden den Zeitraum und rechnen ab. Das funktioniert eingespielt, weil wir Unfallschäden ohnehin komplett abwickeln, vom Gutachten über die Koordination der Instandsetzung bis zur Rückgabe. Der Ersatzwagen ist dabei ein Baustein von mehreren. Wichtig für Sie: Melden Sie sich möglichst früh nach dem Unfall bei uns. Dann planen wir Reparatur und Ersatzfahrzeug zusammen und halten die Standzeit Ihres Autos kurz.
Übergabe und Rückgabe
Bei der Übergabe gehen wir das Fahrzeug gemeinsam durch. Wir halten Kilometerstand, Tankstand und vorhandene Gebrauchsspuren schriftlich fest, damit später keine Diskussionen entstehen. Sie bekommen eine kurze Einweisung in das Fahrzeug, und die Tankregelung besprechen wir vor der Abfahrt, sodass bei der Abrechnung nichts offen bleibt. Bei der Rückgabe wiederholt sich das Prozedere: gemeinsamer Rundgang, Abgleich mit dem Übergabeprotokoll, fertig. Planen Sie für beides ein paar Minuten ein. Fällt Ihnen während der Mietzeit etwas am Fahrzeug auf, eine Warnleuchte oder ein ungewohntes Geräusch, rufen Sie uns an. Wir klären das sofort, die Werkstatt ist ja im selben Haus.
Was Sie zur Übernahme mitbringen
Für die Übernahme genügen ein gültiger Führerschein und Ihr Personalausweis oder Reisepass. Wir notieren Name, Anschrift und Führerscheindaten, dazu den vereinbarten Mietzeitraum. Mehr Papierkram entsteht nicht. Der Führerschein muss für die jeweilige Fahrzeugklasse gelten und zum Fahrtantritt gültig sein, das prüfen wir bei der Übergabe kurz. Soll eine weitere Person das Fahrzeug fahren, etwa Ihr Partner oder eine Mitarbeiterin, sagen Sie uns das vorher. Dann nehmen wir sie mit ihren Führerscheindaten in die Vereinbarung auf. Für Fragen zur Nutzung im Ausland sprechen Sie uns vor der Übernahme an, dann lässt sich alles ohne Zeitdruck klären.
Mobil bleiben im Landkreis Rottweil
Der Landkreis Rottweil ist ländlich geprägt. Viele unserer Kunden wohnen in Orten, in denen der Bus nur wenige Male am Tag fährt, und pendeln über Land zur Arbeit. Ohne Auto stehen Arbeitsweg und Einkauf gleichzeitig in Frage, und wer die Kinder zum Training bringt, hat keine Alternative auf Schienen. Ein Werkstatttermin darf das nicht auslösen. Deshalb gehört der Ersatzwagen für uns fest zum Reparaturauftrag. Die Anfahrt zu uns bleibt dabei kurz: Aus Zimmern ob Rottweil sind es rund 7 Minuten, aus Deißlingen etwa 10, aus Villingendorf und Wellendingen jeweils gut 11 Minuten. Auch aus Dietingen mit rund 12 und aus Dunningen mit etwa 16 Minuten Fahrzeit lässt sich der Fahrzeugtausch bequem in den Alltag einbauen. Sie geben Ihr Auto morgens ab, übernehmen den Ersatzwagen und sind zurück, bevor der Tag richtig begonnen hat.
Kunden aus der Schweiz
Zu uns kommen regelmäßig Kunden aus der Schweiz, die Grenze ist schnell erreicht. Auch für sie gilt: Wer sein Fahrzeug für eine Reparatur bei uns lässt, bekommt nach Verfügbarkeit einen Ersatzwagen und muss weder zweimal anreisen noch auf die Abholung durch Familie oder Bekannte hoffen. Klären Sie bei grenzüberschreitender Nutzung vorab mit uns, was zu beachten ist, dann gibt es am Zoll keine Überraschungen. Die Terminabsprache läuft wie gewohnt telefonisch oder über das Kontaktformular. Wenn Sie Reparatur und Ersatzwagen zusammen anfragen, koordinieren wir beides auf einen einzigen Übergabetermin, damit sich die Anfahrt für Sie lohnt.
So reservieren Sie
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Für die Reservierung brauchen wir den gewünschten Zeitraum, den Anlass, also Werkstattauftrag oder separate Miete, und eine Rückrufnummer. Bei einem Reparaturauftrag reservieren wir den Ersatzwagen direkt mit dem Werkstatttermin, bei separater Miete bestätigen wir Ihnen Zeitraum und Preis vorab. Tages- und Wochenpreise nennen wir auf Anfrage, abhängig von Fahrzeug und Mietdauer. Je früher Sie anfragen, desto sicherer bekommen Sie ein Fahrzeug, denn vergeben wird nach Verfügbarkeit. Und falls sich Ihr Reparaturtermin verschiebt, verschieben wir die Reservierung einfach mit, ein Anruf genügt.
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Ersatzwagen: Direkt anfragen
Häufige Fragen
Was Kunden uns dazu fragen
Gibt es einen Ersatzwagen während der Reparatur?
Ja. Für die Dauer von Glas-, Karosserie- und Werkstattarbeiten stellen wir nach Verfügbarkeit ein Ersatzfahrzeug. Am besten direkt bei der Terminvereinbarung mit anfragen.
Kann ich bei D&D Automotive auch ohne Werkstattauftrag ein Auto mieten?
Ja. Unsere Fahrzeuge stehen auch für die separate Miete zur Verfügung, mit Tages- und Wochenpreisen auf Anfrage. Typische Anlässe sind Urlaub, Umzug, ein Transport oder die Überbrückung, bis das bestellte Neufahrzeug geliefert wird. Fragen Sie den gewünschten Zeitraum früh an, besonders vor Ferienbeginn sind die Fahrzeuge schnell vergeben.
Wer zahlt den Mietwagen nach einem unverschuldeten Unfall?
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Sie haben in der Regel die Wahl zwischen einem Mietwagen für die Reparaturdauer und einer Nutzungsausfallentschädigung. Wir stimmen die Ersatzmobilität direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen; eine Rechtsberatung ersetzen wir dabei nicht.
Was brauche ich für die Übernahme eines Ersatzwagens?
Einen gültigen Führerschein und Ihren Personalausweis oder Reisepass, mehr Papierkram entsteht nicht. Der Führerschein muss für die jeweilige Fahrzeugklasse gelten und zum Fahrtantritt gültig sein. Soll eine weitere Person das Fahrzeug fahren, sagen Sie uns das vorher, dann nehmen wir sie mit in die Vereinbarung auf.
Einzugsgebiet
Ersatzwagen für den Landkreis Rottweil
Unsere Kundschaft kommt aus dem gesamten Landkreis Rottweil und aus der Schweizer Grenzregion. Auf den Ortsseiten finden Sie Anfahrt und Fahrzeit von Ihrem Wohnort in die Heerstraße 83:
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