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Schweiz & Export

Auto in Deutschland kaufen als Schweizer: So gehen Sie vor

12. Juli 2026 · 4 Min. Lesezeit · von D&D Automotive GmbH

Illustration zur Kategorie Schweiz & Export (KI-generiert)

Grosse Auswahl, faire Preise: Für viele Schweizer lohnt sich der Autokauf in Deutschland. Erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Kauf, Export, Verzollung und Zulassung reibungslos gelingen.

Dazu bei D&D Automotive in Rottweil: Fahrzeugkauf, Werkstatt und Verzollung für Kunden aus der Schweiz. Fahrzeuge →

Warum sich der Autokauf in Deutschland lohnt

Der deutsche Fahrzeugmarkt gehört zu den grössten Europas. Für Käuferinnen und Käufer aus der Schweiz bedeutet das eine deutlich breitere Auswahl an Neu- und Gebrauchtwagen, mehr Ausstattungsvarianten und oft kürzere Lieferzeiten als im Inland. Gerade in Grenznähe, etwa in Baden-Württemberg, finden Sie eine dichte Händlerlandschaft mit gepflegten Fahrzeugen und nachvollziehbarer Historie. Der Kauf über die Grenze unterscheidet sich allerdings in wichtigen Punkten vom Kauf im eigenen Land: Sie müssen das Fahrzeug ausführen, in der Schweiz verzollen und anschliessend zulassen. Wer diese Schritte kennt und in der richtigen Reihenfolge plant, kann viel Geld sparen und vermeidet unnötige Wege. Dieser Artikel führt Sie durch den gesamten Ablauf, vom Aussuchen des Fahrzeugs über den Kaufvertrag bis zur ersten Fahrt mit Schweizer Kontrollschildern.

Fahrzeug finden und sorgfältig prüfen

Nehmen Sie sich für die Auswahl Zeit und besichtigen Sie das Fahrzeug persönlich. Prüfen Sie Servicehistorie, Wartungsnachweise und den allgemeinen Zustand, und machen Sie eine ausgiebige Probefahrt. Beim Kauf vom Händler profitieren Sie von der gesetzlichen Gewährleistung nach deutschem Recht; bei Privatverkäufen wird die Haftung für Mängel dagegen häufig ausgeschlossen. Achten Sie ausserdem auf vollständige Unterlagen: Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, alle Fahrzeugschlüssel sowie idealerweise die EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC). Dieses Dokument erleichtert später die Prüfung und Zulassung in der Schweiz erheblich. Halten Sie den Kauf immer in einem schriftlichen Vertrag fest, in dem Fahrzeugdaten, Kilometerstand, Zubehör und der vereinbarte Preis genau aufgeführt sind. Seriöse Händler kennen das Exportgeschäft und stellen die nötigen Papiere routiniert aus.

Mehrwertsteuer: Der Kauf als Exportgeschäft

Die Schweiz gehört nicht zur Europäischen Union. Verkauft ein deutscher Händler ein Fahrzeug zur Ausfuhr in die Schweiz, handelt es sich um eine Ausfuhrlieferung, die unter bestimmten Voraussetzungen von der deutschen Mehrwertsteuer befreit ist. In der Praxis gibt es zwei Wege: Entweder verkauft der Händler das Fahrzeug direkt zum Nettopreis, oder Sie zahlen zunächst den Bruttopreis und erhalten die Steuer zurück, sobald Sie die Ausfuhr mit den abgestempelten Zollpapieren nachweisen. Viele Händler verlangen dafür eine Kaution in Höhe der Steuer. Klären Sie das Vorgehen unbedingt vor der Vertragsunterzeichnung und lassen Sie es schriftlich festhalten. Wichtig: Beim Kauf von einer Privatperson fällt keine ausweisbare Mehrwertsteuer an, entsprechend gibt es hier auch nichts zurückzufordern.

Überführung: Auf eigener Achse oder per Transport

Für die Fahrt von Deutschland in die Schweiz benötigt das Fahrzeug eine gültige Zulassung und Versicherungsschutz. Üblich ist ein deutsches Ausfuhrkennzeichen, das Sie bei einer Zulassungsstelle beantragen; es ist befristet gültig und für die Überführung ins Ausland gedacht. Dafür brauchen Sie unter anderem die Fahrzeugpapiere, ein gültiges Ausweisdokument, einen Versicherungsnachweis und eine bestandene Hauptuntersuchung. Alternativ können Sie das Fahrzeug per Anhänger oder Spedition transportieren lassen; dann ist keine eigene Zulassung nötig. Fahren ohne gültige Kennzeichen ist weder in Deutschland noch in der Schweiz erlaubt und kann teuer werden. Planen Sie die Route ausserdem so, dass Sie einen besetzten Grenzübergang während der Öffnungszeiten der Zollstellen passieren.

Verzollung und Zulassung in der Schweiz

An der Grenze lassen Sie zunächst die Ausfuhr beim deutschen Zoll bestätigen, danach melden Sie das Fahrzeug beim schweizerischen Zoll zur Einfuhr an. Dort werden die Automobilsteuer, die schweizerische Einfuhrsteuer und je nach Ursprung des Fahrzeugs Zollabgaben erhoben; mit einem gültigen Ursprungsnachweis ist die Einfuhr aus der EU häufig präferenzbegünstigt. Sie erhalten eine Veranlagungsverfügung, die Sie gut aufbewahren sollten. Anschliessend melden Sie das Fahrzeug in Ihrem Wohnkanton zur Prüfung beim Strassenverkehrsamt an. Nach bestandener Motorfahrzeugkontrolle und mit dem Versicherungsnachweis erhalten Sie den Fahrzeugausweis und die Kontrollschilder. Erst dann dürfen Sie das Auto regulär im Schweizer Strassenverkehr nutzen.

Häufige Fragen

Bekomme ich die deutsche Mehrwertsteuer immer zurück?

Nein, nur beim Kauf von einem Händler, der das Geschäft als Ausfuhrlieferung behandelt. Sie müssen die Ausfuhr mit abgestempelten Zollpapieren belegen. Beim Kauf von Privatpersonen gibt es keine Mehrwertsteuer, die erstattet werden könnte.

Brauche ich zwingend ein Ausfuhrkennzeichen?

Nur wenn Sie das Fahrzeug auf eigener Achse in die Schweiz fahren möchten. Lassen Sie es per Anhänger oder Spedition transportieren, ist keine eigene Zulassung erforderlich. Ohne gültige Kennzeichen dürfen Sie im öffentlichen Verkehr nicht fahren.

Kann ich das Auto sofort in der Schweiz anmelden?

Nein, zuerst muss das Fahrzeug ordnungsgemäss verzollt sein. Die Veranlagungsverfügung des Zolls ist eine Voraussetzung für die Prüfung und Zulassung durch das Strassenverkehrsamt in Ihrem Wohnkanton.

Wenn Sie ein Fahrzeug in Deutschland kaufen und in die Schweiz überführen möchten, unterstützt Sie das Team von D&D Automotive in Rottweil gerne persönlich. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin.