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Recht & Versicherung

Punkte in Flensburg: So funktioniert das Fahreignungsregister

29. Juni 2026 · 4 Min. Lesezeit · von D&D Automotive GmbH

Illustration zur Kategorie Recht & Versicherung (KI-generiert)

Ermahnung, Verwarnung, Führerscheinentzug: Das Punktesystem in Flensburg folgt klaren Stufen. Wir erklären, wie Punkte entstehen, wann sie verfallen und wie Sie den Überblick behalten.

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Was das Fahreignungsregister ist

Das Fahreignungsregister wird beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt, daher die umgangssprachliche Bezeichnung Punkte in Flensburg. Eingetragen werden Verkehrsverstöße, die die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen, etwa deutlich überhöhte Geschwindigkeit, Rotlichtverstöße, das Handy am Steuer oder Alkohol- und Drogenfahrten. Reine Ordnungswidrigkeiten ohne Sicherheitsbezug, zum Beispiel Parkverstöße, landen dagegen nicht im Register. Ziel des Systems ist es, auffällige Fahrer frühzeitig zu erkennen und mit abgestuften Maßnahmen zu erreichen, bevor es zu schweren Unfällen kommt. Wer wiederholt auffällt, sammelt Punkte und rückt in höhere Maßnahmenstufen vor. Das Register betrifft übrigens nicht nur Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis: Auch wer mit ausländischem Führerschein in Deutschland einen entsprechenden Verstoß begeht, kann Punkte erhalten, die bei künftigen Fahrten in Deutschland oder einem späteren Umtausch relevant werden.

Wie viele Punkte es für welche Verstöße gibt

Das System kennt drei Stufen. Einen Punkt gibt es für Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, etwa moderat überhöhte Geschwindigkeit oder die Nutzung des Handys am Steuer. Solche Verstöße passieren schnell, auf der A81 ebenso wie im Stadtverkehr von Rottweil. Zwei Punkte werden für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten und für Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis vergeben, zum Beispiel für das Überfahren einer roten Ampel mit Gefährdung oder eine Alkoholfahrt unterhalb der Straftatgrenze. Drei Punkte gibt es für Straftaten, bei denen das Gericht die Fahrerlaubnis entzieht, etwa Trunkenheit im Verkehr oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mit erheblichen Folgen. Entscheidend ist immer der rechtskräftige Abschluss des Verfahrens: Erst dann wird der Punkt eingetragen. Ein Bußgeldbescheid allein sagt also noch nichts darüber aus, ob und wie viele Punkte am Ende tatsächlich anfallen.

Die Maßnahmenstufen: Ermahnung, Verwarnung, Entzug

Das Fahreignungsregister arbeitet mit einem Stufensystem. Bei vier oder fünf Punkten werden Sie kostenpflichtig ermahnt und auf die Möglichkeit eines Fahreignungsseminars hingewiesen. Bei sechs oder sieben Punkten folgt eine Verwarnung, ebenfalls mit Gebühr. Erreichen Sie acht Punkte, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Neuerteilung ist dann frühestens nach einer Sperrfrist möglich und setzt in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung voraus. Wichtig zu wissen: Die Behörde muss die Stufen nacheinander durchlaufen. Wurden Sie noch nicht ermahnt oder verwarnt, kann sich Ihr Punktestand in bestimmten Konstellationen reduzieren, damit die vorgesehene Warnfunktion erhalten bleibt. Wer eine Ermahnung oder Verwarnung erhält, sollte sie ernst nehmen und das eigene Fahrverhalten überdenken, denn der Weg von sechs auf acht Punkte ist kürzer, als viele glauben.

Wann Punkte verfallen und wie Sie aktiv abbauen

Punkte verfallen automatisch nach festen Tilgungsfristen, die sich nach der Schwere des Verstoßes richten: Einfache Verstöße bleiben zweieinhalb Jahre gespeichert, schwerere fünf Jahre und Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis zehn Jahre. Jeder Eintrag hat dabei seine eigene Frist, neue Verstöße verlängern die alten also nicht. Zusätzlich können Sie einmal innerhalb von fünf Jahren freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen und damit einen Punkt abbauen, allerdings nur, solange Ihr Stand höchstens fünf Punkte beträgt. Das Seminar besteht aus verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Bausteinen und wird von anerkannten Stellen angeboten. Ob sich der Aufwand lohnt, hängt vom Einzelfall ab: Wer knapp unter einer Maßnahmenstufe steht, gewinnt damit spürbar Luft. Wer nur einen einzelnen Punkt hat, kann meist einfach die Tilgung abwarten.

Punktestand abfragen und der Blick in die Schweiz

Ihren aktuellen Punktestand können Sie kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen, online mit Ausweisfunktion, schriftlich oder persönlich in Flensburg. Es lohnt sich, den Stand zu kennen, bevor Post von der Behörde kommt. Die Schweiz kennt kein vergleichbares Punktesystem. Dort arbeiten die Behörden mit einem Kaskadensystem aus Verwarnungen und Führerausweisentzügen: Wiederholte oder schwere Widerhandlungen führen zu immer längeren Entzugsdauern, die in einem zentralen Register erfasst werden. Für Fahrer aus der Schweiz gilt: Verstöße in Deutschland können dort Punkte auslösen und zugleich in der Schweiz Administrativmassnahmen nach sich ziehen, denn schwere Auslandsverstöße werden teils auch im Heimatland geahndet. Wer regelmäßig in beiden Ländern unterwegs ist, sollte beide Systeme kennen und die jeweiligen Regeln, etwa bei Tempolimits, im Blick behalten.

Häufige Fragen

Verfallen Punkte auch, wenn ich neue Verstöße begehe?

Ja. Jeder Punkt hat seine eigene Tilgungsfrist, die unabhängig von späteren Eintragungen läuft. Neue Verstöße verlängern die Speicherdauer alter Punkte nicht, sie erhöhen aber natürlich den Gesamtstand.

Bekomme ich Punkte, wenn ich mit Schweizer Führerausweis in Deutschland geblitzt werde?

Ja, auch Inhaber ausländischer Führerscheine können Punkte im Fahreignungsregister erhalten. Bei acht Punkten dürfen sie in Deutschland kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug mehr führen. Schwere Verstöße können zusätzlich in der Schweiz Administrativmassnahmen auslösen.

Wie erfahre ich, wie viele Punkte ich habe?

Sie können Ihren Punktestand jederzeit kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen, online, per Post oder persönlich. Für die Online-Abfrage benötigen Sie einen Ausweis mit aktivierter Online-Funktion. Die Auskunft erhalten nur Sie selbst.

Ob Hauptuntersuchung, Wartung oder Fragen rund um Ihr Fahrzeug: D&D Automotive in Rottweil unterstützt Sie zuverlässig. Vereinbaren Sie gern einen Beratungstermin.