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Verkauf & Ankauf

Probefahrt beim Privatverkauf: So sichern Sie sich als Verkäufer ab

24. September 2026 · 5 Min. Lesezeit · von D&D Automotive GmbH

Illustration zur Kategorie Verkauf & Ankauf (KI-generiert)

Ein Interessent will Ihr Auto fahren, bevor er kauft. Das ist berechtigt. Nur sitzt dann ein Fremder am Steuer Ihres Fahrzeugs, für das Sie haften. Mit Ausweiskopie, Vereinbarung und der richtigen Strecke bleibt die Probefahrt für Sie ohne Risiko.

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Wer haftet, wenn es kracht

Bei einem Unfall während der Probefahrt zahlt zunächst Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners. Sie ist an das Fahrzeug gebunden und greift unabhängig davon, wer fährt, solange der Fahrer einen gültigen Führerschein hat. Die Folge trifft Sie trotzdem: Ihre Schadenfreiheitsklasse wird zurückgestuft, und Sie zahlen in den kommenden Jahren höhere Beiträge. Den Schaden an Ihrem eigenen Auto übernimmt nur eine Vollkasko, abzüglich Selbstbeteiligung, und auch hier folgt die Rückstufung. Ohne Vollkasko bleiben Sie auf dem Blechschaden sitzen, wenn der Fahrer nicht zahlt oder nicht zahlen kann. Gesetzlich haftet der Fahrer Ihnen gegenüber zwar für Schäden, die er verschuldet. Nur müssen Sie ihm das nachweisen und das Geld dann auch bekommen.

Ausweis und Führerschein prüfen und festhalten

Lassen Sie sich vor der Fahrt Personalausweis und Führerschein zeigen und fotografieren Sie beide Dokumente mit dem Handy, mit Einverständnis des Interessenten. Wer das verweigert, fährt nicht. Achten Sie darauf, dass Name und Foto zusammenpassen und die Fahrerlaubnisklasse B eingetragen ist. Bei Interessenten aus der Schweiz sind Führerausweis im Kreditkartenformat und Identitätskarte die üblichen Dokumente, beide reichen als Nachweis. Notieren Sie die Adresse. Nach dem Verkauf löschen Sie die Aufnahmen wieder, denn Sie dürfen personenbezogene Daten nur so lange behalten, wie Sie einen Grund dafür haben. Was harmlos klingt, filtert erstaunlich viele Zeitgenossen aus, die weniger am Auto als an einer kostenlosen Spritztour interessiert sind.

Die Probefahrtvereinbarung

Ein Blatt Papier mit wenigen Zeilen regelt, was im Schadenfall gilt. Es hält Datum, Uhrzeit, Kilometerstand bei Abfahrt, Fahrzeugdaten und die Personalien des Fahrers fest. Der Fahrer bestätigt, dass er eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und nicht unter Alkohol- oder Medikamenteneinfluss steht. Der wichtigste Punkt ist die Haftung: Der Fahrer übernimmt die Kosten für Schäden, die er verursacht, bei einem Kaskoschaden mindestens Selbstbeteiligung und Rückstufungsschaden, bei einem Haftpflichtschaden den Rückstufungsschaden Ihrer Versicherung. Bußgelder aus der Fahrt gehen an ihn. Beide unterschreiben, beide behalten ein Exemplar. Vorlagen dafür bieten Automobilclubs und Versicherer kostenlos an. Ohne Unterschrift kein Schlüssel, das ist bei Händlern Standard und beim Privatverkauf nicht anders.

Mitfahren, Strecke wählen, Schlüssel behalten

Fahren Sie immer mit. Ein Interessent, der allein fahren will, hat entweder etwas zu verbergen oder kennt die Gepflogenheiten nicht. Bestimmen Sie die Route selbst, bevor Sie losfahren. Rund um Rottweil bietet sich eine Mischung an, die alles zeigt, was ein Käufer sehen will: ein Stück Stadtverkehr, ein Stück Landstraße nach Zimmern oder Villingendorf und ein kurzer Abschnitt auf der B462, um das Auto einmal bei 100 km/h zu erleben. Eine halbe Stunde reicht. Steigen Sie am Ende nur aus, wenn der Motor aus ist und der Schlüssel in Ihrer Hand. Es kommt vor, dass ein Fahrer den Verkäufer an einer Tankstelle absetzt, um kurz zu wenden, und dann nicht wiederkommt. Beim Fahrertausch gilt dasselbe: Der Schlüssel wandert von Hand zu Hand, nie liegt er im Auto.

Nach der Fahrt

Notieren Sie den Kilometerstand bei Rückkehr und gehen Sie gemeinsam einmal um das Fahrzeug. Neue Kratzer oder Felgenschäden sprechen Sie sofort an, nicht erst am Telefon. Verkaufen Sie an diesem Tag noch nicht, wenn der Interessent Druck macht. Ein seriöser Käufer versteht, dass Sie eine Nacht über einen Preisnachlass nachdenken wollen, den er nach der Fahrt mit angeblichen Mängeln begründet. Wer solche Mängel anführt, sollte sie belegen können. Im Zweifel lassen Sie das Fahrzeug in einer Werkstatt durchsehen, deren Befund für beide Seiten zählt. Bei mehreren Interessenten an einem Tag gilt: jeder eine eigene Vereinbarung, jeder eine eigene Ausweiskopie. Die zehn Minuten Aufwand pro Fahrt sind das billigste Versicherungsprodukt, das es beim Autoverkauf gibt.

Häufige Fragen

Zahlt meine Versicherung, wenn der Interessent einen Unfall verursacht?

Die Haftpflicht zahlt den Schaden des Unfallgegners, Ihre Schadenfreiheitsklasse wird aber zurückgestuft. Den Schaden am eigenen Auto übernimmt nur eine Vollkasko abzüglich Selbstbeteiligung. Beides können Sie mit einer Probefahrtvereinbarung auf den Fahrer abwälzen.

Darf ich eine Kopie des Ausweises verlangen?

Ja, mit Einverständnis des Interessenten und für den Zweck der Probefahrt. Nach Abschluss des Verkaufs oder wenn kein Kauf zustande kommt, müssen Sie die Kopie löschen.

Was, wenn der Interessent aus der Schweiz kommt?

Schweizer Führerausweis und Identitätskarte genügen als Nachweise. Für Ihre Versicherung ändert sich nichts, der Fahrer ist während der Probefahrt über das Fahrzeug versichert. Achten Sie darauf, dass die Fahrt nicht über die Grenze führt.

Wenn Sie den Aufwand mit fremden Fahrern und Vereinbarungen sparen wollen: Die D&D Automotive GmbH in Rottweil kauft Gebrauchtwagen direkt an, mit Bewertung vor Ort und Zahlung bei Übergabe. Vereinbaren Sie einen Termin zur kostenlosen Fahrzeugbewertung.