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Autokauf

Gebrauchtwagen aus der Schweiz nach Deutschland importieren und zulassen

26. September 2026 · 5 Min. Lesezeit · von D&D Automotive GmbH

Illustration zur Kategorie Autokauf (KI-generiert)

Eine Occasion aus der Schweiz sieht auf dem Papier oft gut aus. Weil die Schweiz nicht zur EU gehört, kommen beim Import Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und eine deutsche Hauptuntersuchung dazu. Der Weg vom Kaufvertrag in Zürich bis zum Kennzeichen aus Rottweil, Schritt für Schritt.

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Warum der Import aus der Schweiz ein Zollfall ist

Die Schweiz ist weder EU-Mitglied noch Teil der Zollunion. Ein Auto, das Sie dort kaufen und nach Deutschland bringen, gilt zollrechtlich als Drittlandsware, ganz gleich, ob es in Wolfsburg oder Stuttgart gebaut wurde. Es reicht deshalb nicht, den Kaufvertrag zu unterschreiben und die Autobahn Richtung Rottweil zu nehmen. Das Fahrzeug muss beim Grenzübertritt beim deutschen Zoll angemeldet und zur Einfuhr abgefertigt werden. Wer den Zoll umfährt, riskiert eine Nacherhebung der Abgaben und ein Steuerstrafverfahren. Der Schweizer Verkäufer meldet seinerseits die Ausfuhr beim Schweizer Zoll an, sonst hat er später Probleme mit Mehrwertsteuer und Abmeldung des Wagens. Beide Schritte gehören an einen Tag und an einen Übergang, an dem beide Zollverwaltungen besetzt sind.

Was der Import kostet

Bei der Einfuhr in die EU fallen zwei Abgaben an. Der Zoll für Personenwagen beträgt derzeit zehn Prozent des Zollwerts, im Kern Kaufpreis plus Transport bis zur Grenze. Dazu kommt die deutsche Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent, berechnet auf Kaufpreis plus Zoll. Der Zoll kann entfallen, wenn das Fahrzeug nachweislich in der EU hergestellt wurde und Sie das mit einem Ursprungsnachweis belegen. Bei einer zehn Jahre alten Occasion ist so ein Nachweis selten aufzutreiben, rechnen Sie im Zweifel mit dem vollen Zoll. Auf der Schweizer Seite wird die Mehrwertsteuer nur beim Händlerkauf zum Thema: Der Händler kann den Wagen mit Ausfuhrnachweis steuerfrei verkaufen. Beim Privatkauf gibt es nichts zurückzuholen. Wer alle Posten in Franken und Euro gegenüberstellt, merkt schnell, dass der Wechselkurs den vermeintlichen Preisvorteil oft auffrisst.

Überführung und Papiere an der Grenze

Für den Grenzübertritt brauchen Sie ein zugelassenes und versichertes Fahrzeug oder einen Anhänger. Solange der Wagen in der Schweiz eingelöst bleibt, dürfen Sie ihn mit den Schweizer Kontrollschildern fahren, wenn der Halter einverstanden ist und dessen Versicherung die Fahrt deckt. Viele Verkäufer geben die Schilder aber direkt beim Strassenverkehrsamt ab, dann bleibt der Transport per Hänger oder Spedition. Am Zoll legen Sie Kaufvertrag oder Rechnung, den Schweizer Fahrzeugausweis und Ihren Ausweis vor. Der Schweizer Zoll bestätigt die Ausfuhr, der deutsche Zoll berechnet die Einfuhrabgaben und stellt einen Bescheid aus, den später die Zulassungsstelle verlangt. Vom Landkreis Rottweil aus ist die Grenze bei Schaffhausen über die A81 die nächstliegende Route. Wählen Sie dort einen Übergang mit besetzten Zollstellen beider Länder.

Hauptuntersuchung statt MFK

Die Schweizer Motorfahrzeugkontrolle zählt in Deutschland nichts, auch wenn sie erst letzten Monat bestanden wurde. Vor der Zulassung muss das Fahrzeug eine deutsche Hauptuntersuchung bestehen. Die meisten Fahrzeuge auf dem Schweizer Markt entsprechen technisch der EU-Ausführung und besitzen eine EG-Typgenehmigung. Liegt das Certificate of Conformity vor oder lässt sich eine Datenbestätigung des Herstellers beschaffen, reicht das der Zulassungsstelle zusammen mit der HU. Fehlt beides, etwa bei US-Fahrzeugen, die über die Schweiz kommen, braucht es eine Einzelbegutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, die Beleuchtung, Abgas und Geräusch nach deutschen Vorschriften prüft. Klären Sie deshalb vor dem Kauf, welche Papiere der Verkäufer hat: Ein fehlendes CoC entscheidet öfter über die Wirtschaftlichkeit als der Kaufpreis.

Der Termin bei der Zulassungsstelle

Zur Zulassung im Landkreis Rottweil bringen Sie mit: Kaufvertrag, Schweizer Fahrzeugausweis im Original, Zollbescheid, CoC oder Gutachten, HU-Bericht, elektronische Versicherungsbestätigung, Ausweis und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Die Behörde stellt Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II neu aus und behält den Schweizer Fahrzeugausweis ein. Planen Sie mehrere Wochen ein, wenn ein Gutachten nötig ist. Nach dem Kennzeichen lohnt ein Blick auf Dinge, die weder Zoll noch Zulassungsstelle interessieren: fällige Wartungen laut Schweizer Serviceheft, Bremsen am Verschleißlimit oder Winterreifen ohne Alpine-Symbol, die in Deutschland bei winterlichen Verhältnissen nicht mehr zulässig sind. Eine Werkstatt, die den Wagen nach dem Import einmal komplett durchsieht, erspart Ihnen die erste böse Überraschung auf der B462.

Häufige Fragen

Muss ich Zoll zahlen, wenn das Auto in Deutschland gebaut wurde?

Ja, solange Sie den EU-Ursprung nicht mit einem Ursprungsnachweis belegen. Der Bauort allein genügt dem Zoll nicht. Ohne Nachweis fallen zehn Prozent Zoll an, die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent fällt in jedem Fall an.

Gilt die Schweizer MFK als Hauptuntersuchung?

Nein. Für die deutsche Zulassung braucht das Fahrzeug eine Hauptuntersuchung bei einer deutschen Prüfstelle, unabhängig davon, wann die letzte Motorfahrzeugkontrolle bestanden wurde.

Darf ich mit den Schweizer Kontrollschildern nach Deutschland fahren?

Nur solange der Wagen in der Schweiz eingelöst und versichert ist und der eingetragene Halter zustimmt. Sind die Schilder abgegeben, bleibt der Transport auf dem Anhänger oder durch eine Spedition.

Die D&D Automotive GmbH in Rottweil nimmt importierte Fahrzeuge aus der Schweiz zur Hauptuntersuchung am TÜV-SÜD-Prüfstützpunkt an und prüft den Wagen vorher auf Mängel, die bei der Zulassung stören. Vereinbaren Sie Ihren Termin, bevor Sie zur Zulassungsstelle gehen.