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Schweiz & Export

EU-Fahrzeug in der Schweiz zulassen: Homologation Schritt für Schritt

19. Juli 2026 · 5 Min. Lesezeit · von D&D Automotive GmbH

Illustration zur Kategorie Schweiz & Export (KI-generiert)

Ein EU-Fahrzeug in der Schweiz zuzulassen ist gut machbar, wenn Ablauf und Unterlagen stimmen. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch die Homologation, von der Verzollung bis zum Schweizer Fahrzeugausweis.

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Was Homologation bedeutet

Homologation bezeichnet die Anerkennung eines Fahrzeugs nach den technischen Vorschriften des Ziellandes. Da die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, wird ein in Deutschland oder einem anderen EU-Land zugelassenes Fahrzeug nicht automatisch übernommen: Es muss verzollt, technisch geprüft und beim kantonalen Strassenverkehrsamt zugelassen werden. Die gute Nachricht: Die Schweiz anerkennt die europäische Typgenehmigung weitgehend. Für ein Fahrzeug mit EU-Gesamtgenehmigung und vollständigen Papieren ist die Homologation deshalb in aller Regel ein geordneter Verwaltungsprozess und keine technische Hürde. Aufwendiger wird es bei Fahrzeugen ohne europäische Typgenehmigung, bei stark umgebauten Fahrzeugen oder bei Direktimporten aus Drittstaaten. Wer den Ablauf kennt und die Unterlagen früh vorbereitet, kann die einzelnen Schritte gut takten und vermeidet doppelte Wege zwischen Zoll, Prüfstelle und Amt.

Schritt 1: Unterlagen vollständig vorbereiten

Das wichtigste Dokument ist die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, das Certificate of Conformity oder kurz CoC. Es bestätigt, dass das Fahrzeug einer EU-Typgenehmigung entspricht, und enthält alle technischen Daten, die die Schweizer Behörden benötigen. Liegt kein CoC vor, lässt es sich beim Hersteller oder Importeur nachbestellen; das sollten Sie früh erledigen, denn ohne CoC ist eine aufwendigere Abnahme mit technischer Datenaufnahme nötig. Daneben brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II beziehungsweise die Fahrzeugpapiere des Herkunftslandes, den Kaufvertrag oder die Rechnung sowie ein gültiges Ausweisdokument. Prüfen Sie ausserdem, ob die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in allen Dokumenten übereinstimmt. Für Umbauten wie Anhängerkupplung, Felgen oder Fahrwerk sollten die zugehörigen Gutachten oder Eintragungen vorliegen, damit die Prüfstelle die Änderungen nachvollziehen kann.

Schritt 2: Grenze und Verzollung

Die Einfuhr muss beim Schweizer Zoll aktiv angemeldet werden, und zwar an einer besetzten Zollstelle während der Abfertigungszeiten. Für Überführungen aus dem Raum Rottweil bieten sich die grenznahen Zollstellen Richtung Kanton Schaffhausen an. Fällig werden je nach Fahrzeug und Ursprung Zollabgaben, die Automobilsteuer und die Einfuhrmehrwertsteuer; für Fahrzeuge mit nachgewiesenem EU-Ursprung entfällt der Zoll dank Freihandelsabkommen in vielen Fällen. Nach der Abfertigung erhalten Sie die Veranlagungsverfügung und den für die Zulassung zentralen Prüfungsbericht, das sogenannte Formular 13.20 A. Bewahren Sie diese Dokumente sorgfältig auf, denn ohne sie ist keine Zulassung möglich. Ein Sonderfall ist der Umzug in die Schweiz: Wer sein Fahrzeug als Übersiedlungsgut einführt, kann es unter bestimmten Voraussetzungen abgabenbefreit einführen, muss es aber ebenfalls aktiv beim Zoll deklarieren. Wer unangemeldet einreist, riskiert Nachforderungen und Bussen.

Schritt 3: Technische Prüfung bei der Motorfahrzeugkontrolle

Mit dem abgestempelten Prüfungsbericht melden Sie das Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons zur Motorfahrzeugkontrolle an, kurz MFK. Dort wird das Fahrzeug identifiziert und technisch geprüft: Fahrgestellnummer, Abgas- und Geräuschvorschriften, Beleuchtung, Bereifung und allgemeiner Zustand. Bei einem Fahrzeug mit CoC und EU-Gesamtgenehmigung beschränkt sich die Homologation meist auf diese Kontrolle; eine aufwendige Einzelprüfung ist dann nicht nötig. Fehlen Nachweise oder wurden Umbauten nicht dokumentiert, kann das Amt zusätzliche Unterlagen oder eine Nachprüfung verlangen. Planen Sie für den Termin Vorlauf ein, denn die Wartezeiten unterscheiden sich je nach Kanton deutlich. Sinnvoll ist es, das Fahrzeug vorher in einer Werkstatt durchsehen zu lassen: Kleinigkeiten wie eine defekte Leuchte oder abgefahrene Reifen führen sonst zu einem vermeidbaren zweiten Termin.

Schritt 4: Versicherung, Fahrzeugausweis und Kontrollschilder

Vor der Zulassung benötigt das Strassenverkehrsamt einen Versicherungsnachweis, den Ihre Schweizer Haftpflichtversicherung elektronisch übermittelt. Schliessen Sie die Versicherung deshalb ab, bevor Sie den Zulassungstermin vereinbaren. Ist die Prüfung bestanden und der Nachweis hinterlegt, stellt das Amt den Schweizer Fahrzeugausweis aus und Sie erhalten die Kontrollschilder Ihres Kantons. Beachten Sie ausserdem die CO2-Vorschriften: Bei der erstmaligen Schweizer Zulassung importierter Neufahrzeuge und sehr junger Gebrauchtwagen kann eine CO2-Abgabe anfallen, deren Höhe von den Emissionswerten abhängt; ältere Gebrauchtfahrzeuge sind davon in der Regel nicht betroffen. Denken Sie schliesslich an die Autobahnvignette und an die Abmeldung im Herkunftsland, damit das Fahrzeug dort ordnungsgemäss ausser Verkehr gesetzt wird und keine weiteren Steuern oder Versicherungsbeiträge anfallen.

Häufige Fragen

Brauche ich zwingend ein CoC für die Zulassung in der Schweiz?

Ein CoC ist nicht in jedem Fall zwingend, macht die Homologation aber deutlich einfacher, weil es alle Daten der EU-Typgenehmigung enthält. Ohne CoC ist eine Abnahme mit technischer Datenaufnahme nötig, die mehr Zeit und Kosten verursacht. Fordern Sie ein fehlendes CoC daher frühzeitig beim Hersteller an.

Darf ich nach dem Umzug vorerst mit deutschen Kennzeichen in der Schweiz fahren?

Nach der Wohnsitzverlegung dürfen Sie das Fahrzeug nur für eine begrenzte Übergangszeit mit den ausländischen Kennzeichen nutzen, danach muss es in der Schweiz zugelassen sein. Voraussetzung ist in jedem Fall ein gültiger Versicherungsschutz. Die genauen Fristen erfahren Sie beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.

Was gilt für das Auto beim Umzug als Übersiedlungsgut?

Wenn Sie das Fahrzeug bereits seit mindestens sechs Monaten besitzen und genutzt haben, können Sie es beim Umzug in der Regel abgabenbefreit als Übersiedlungsgut einführen. Die Deklaration beim Zoll ist trotzdem Pflicht, ebenso die anschliessende Prüfung und Zulassung beim Strassenverkehrsamt.

Wenn Sie ein EU-Fahrzeug in die Schweiz überführen und zulassen möchten, begleitet Sie das Team von D&D Automotive in Rottweil von den Unterlagen bis zur Zulassung. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Beratungstermin.