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Schweiz & Export

Auto in die Schweiz exportieren: Ablauf, Unterlagen und Kosten im Überblick

10. Juli 2026 · 5 Min. Lesezeit · von D&D Automotive GmbH

Illustration zur Kategorie Schweiz & Export (KI-generiert)

Wer ein Auto von Deutschland in die Schweiz bringt, durchläuft Ausfuhr, Verzollung und Zulassung. Wir zeigen Schritt für Schritt, welche Unterlagen Sie brauchen und welche Kosten anfallen.

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Warum der Export in die Schweiz besondere Regeln hat

Die Schweiz gehört nicht zur Europäischen Union und nicht zur EU-Zollunion. Ein Fahrzeug, das von Deutschland in die Schweiz gebracht wird, verlässt deshalb das Zollgebiet der EU und wird in ein Drittland eingeführt. Das bedeutet: Sie durchlaufen zwei getrennte Verfahren, nämlich die Ausfuhr auf deutscher Seite und die Einfuhr auf Schweizer Seite. Beide Schritte sind gut machbar, wenn Sie die Reihenfolge kennen und die Unterlagen vollständig mitführen. Viele Fahrzeuge aus dem Landkreis Rottweil gehen an Käufer in den grenznahen Kantonen. Wichtig ist, dass Sie den Grenzübertritt über einen besetzten Zollübergang planen und das Fahrzeug aktiv anmelden. Wer unangemeldet einreist, riskiert Nachforderungen und Bussen. Mit einer sauberen Vorbereitung lässt sich der gesamte Ablauf dagegen oft an einem einzigen Tag erledigen, von der Ausfuhrbestätigung bis zur Schweizer Einfuhrveranlagung.

Diese Unterlagen benötigen Sie

Für einen reibungslosen Export sollten Sie folgende Dokumente bereithalten: den Kaufvertrag oder die Rechnung mit ausgewiesenem Fahrzeugpreis, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II beziehungsweise den Fahrzeugausweis, ein gültiges Ausweisdokument sowie nach Möglichkeit die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, das sogenannte Certificate of Conformity. Dieses CoC-Papier erleichtert später die technische Prüfung und Zulassung in der Schweiz erheblich, weil es alle genehmigungsrelevanten Fahrzeugdaten enthält. Fehlt es, kann es beim Hersteller oder Importeur angefordert werden. Hilfreich sind ausserdem Nachweise über den letzten Service und die letzte Hauptuntersuchung. Für die Einfuhr in die Schweiz wird zudem ein Ursprungsnachweis interessant: Stammt das Fahrzeug aus der EU und kann dies belegt werden, entfällt in vielen Fällen der Zoll, sodass nur noch die übrigen Abgaben fällig werden.

Die Ausfuhr aus Deutschland

Auf deutscher Seite melden Sie das Fahrzeug zur Ausfuhr an. Die Ausfuhranmeldung erfolgt in der Regel elektronisch und wird beim Grenzübertritt vom Zoll bestätigt. Diese Bestätigung ist besonders wichtig, wenn der Verkäufer die Lieferung als steuerfreie Ausfuhrlieferung behandeln möchte, denn dafür braucht er den Nachweis, dass das Fahrzeug die EU tatsächlich verlassen hat. Für die Überführung auf eigener Achse kommen Ausfuhrkennzeichen in Frage, die eine befristete Versicherung einschliessen. Alternativ lässt sich das Fahrzeug abgemeldet auf einem Anhänger oder per Spedition transportieren. Klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, wie der Versicherungsschutz während der Überführung geregelt ist. Die Abmeldung in Deutschland sollte dokumentiert werden, damit keine weiteren Steuern oder Gebühren für das Fahrzeug anfallen.

Die Einfuhr in die Schweiz: Abgaben an der Grenze

Bei der Einreise melden Sie das Fahrzeug unaufgefordert beim Schweizer Zoll an. Dort werden mehrere Abgaben veranlagt: gegebenenfalls Zoll, sofern kein EU-Ursprungsnachweis vorliegt, die Automobilsteuer sowie die Schweizer Mehrwertsteuer. Bemessungsgrundlage ist im Wesentlichen der Fahrzeugwert samt Nebenkosten wie Transport. Deshalb ist eine plausible Rechnung oder ein Kaufvertrag mit realistischem Preis so wichtig; bei fehlenden Belegen schätzt der Zoll den Wert. Nach der Veranlagung erhalten Sie die Einfuhrdokumente sowie den für die spätere Zulassung nötigen Prüfungsbericht. Bewahren Sie alle Quittungen sorgfältig auf, denn das Strassenverkehrsamt verlangt den Nachweis der ordnungsgemässen Verzollung. Ein Sonderfall ist der Umzug in die Schweiz: Wer sein Fahrzeug als Übersiedlungsgut mitbringt und es bereits längere Zeit selbst genutzt hat, kann es unter bestimmten Voraussetzungen abgabenfrei einführen.

Technische Prüfung und Zulassung in der Schweiz

Nach der Verzollung folgt die Zulassung im Wohnsitzkanton. Das Fahrzeug wird beim Strassenverkehrsamt zur Motorfahrzeugkontrolle angemeldet, bei der Identität, Verkehrssicherheit und Abgasverhalten geprüft werden. Mit vollständigem CoC und gepflegtem Zustand ist diese Prüfung meist eine Formsache. Vor der Zulassung benötigen Sie eine Schweizer Haftpflichtversicherung, die den Versicherungsnachweis elektronisch an das Amt übermittelt. Anschliessend erhalten Sie den Schweizer Fahrzeugausweis und die Kontrollschilder. Planen Sie für Terminvergabe und Prüfung etwas Vorlauf ein, die Wartezeiten unterscheiden sich je nach Kanton. Bis zur Schweizer Zulassung darf das Fahrzeug nur bewegt werden, wenn Kennzeichen und Versicherungsschutz dies abdecken, etwa über deutsche Ausfuhrkennzeichen innerhalb ihrer Gültigkeit.

Mit welchen Kosten Sie rechnen sollten

Die Gesamtkosten hängen vor allem vom Fahrzeugwert ab, denn die wichtigsten Abgaben werden prozentual darauf berechnet. Dazu kommen feste Posten: Gebühren für Ausfuhrkennzeichen und Abmeldung, gegebenenfalls Transport oder Spritkosten für die Überführung, die Prüfgebühr der Motorfahrzeugkontrolle, die Ausstellung von Fahrzeugausweis und Kontrollschildern sowie die Versicherungsprämie. Wer ein CoC nachbestellen muss, sollte auch dafür Kosten und Lieferzeit einkalkulieren. Ein realistischer Vergleich lohnt sich: Bei günstigen Fahrzeugen können die Nebenkosten einen spürbaren Anteil ausmachen, bei hochwertigen Fahrzeugen dominieren die wertabhängigen Abgaben. Rechnen Sie den Export deshalb vor dem Kauf einmal komplett durch, inklusive aller Abgaben und Gebühren. So vermeiden Sie Überraschungen und können seriös beurteilen, ob sich der Import eines bestimmten Fahrzeugs in die Schweiz wirtschaftlich lohnt.

Häufige Fragen

Brauche ich zwingend ein CoC-Papier für die Zulassung in der Schweiz?

Das Certificate of Conformity ist der einfachste Weg, die Typkonformität nachzuweisen, und wird vom Strassenverkehrsamt regelmässig verlangt. Fehlt es, lässt es sich beim Hersteller oder Importeur nachbestellen. Ohne CoC ist die Zulassung aufwendiger, weil die Fahrzeugdaten anders belegt werden müssen.

Kann ich mein Auto beim Umzug in die Schweiz abgabenfrei einführen?

Ja, als Übersiedlungsgut ist das unter Voraussetzungen möglich. Das Fahrzeug muss vor dem Umzug bereits eine gewisse Zeit im Ausland persönlich genutzt worden sein und sollte nach der Einfuhr nicht sofort verkauft werden. Die Anmeldung erfolgt beim Grenzübertritt mit den Umzugsunterlagen.

Wie lange darf ich in der Schweiz mit deutschen Kennzeichen fahren?

Nach der Wohnsitznahme in der Schweiz muss das Fahrzeug innerhalb einer begrenzten Frist verzollt und umgeschrieben werden. Ausfuhrkennzeichen gelten nur für ihre eingetragene Gültigkeitsdauer. Klären Sie die Fristen frühzeitig mit Zoll und Strassenverkehrsamt, um Bussen zu vermeiden.

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