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Schweiz & Export

Ausfuhrkennzeichen beantragen: Ablauf, Gültigkeit und Kosten

17. Juli 2026 · 4 Min. Lesezeit · von D&D Automotive GmbH

Illustration zur Kategorie Schweiz & Export (KI-generiert)

Wer ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland bringt, benötigt meist ein Ausfuhrkennzeichen. Hier erfahren Sie, wie die Beantragung abläuft, welche Unterlagen nötig sind und woraus sich die Kosten zusammensetzen.

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Was ein Ausfuhrkennzeichen ist und wann Sie es brauchen

Das Ausfuhrkennzeichen, oft auch Export- oder Zollkennzeichen genannt, ist eine befristete Zulassung für Fahrzeuge, die dauerhaft ins Ausland verbracht werden. Typische Fälle sind der Verkauf eines Autos in die Schweiz, ein Umzug ins Ausland oder die Überführung eines in Deutschland gekauften Fahrzeugs zum neuen Halter. Erkennbar ist das Kennzeichen am roten Feld auf der rechten Seite, in dem das Ablaufdatum der Gültigkeit eingeprägt ist. Damit sehen Behörden im In- und Ausland auf einen Blick, wie lange das Fahrzeug zugelassen und versichert ist. Vom Kurzzeitkennzeichen unterscheidet sich das Ausfuhrkennzeichen deutlich: Kurzzeitkennzeichen sind für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten gedacht und werden im Ausland nicht überall anerkannt. Für den Grenzübertritt mit anschließender Zulassung im Zielland ist das Ausfuhrkennzeichen daher der vorgesehene Weg.

Diese Unterlagen benötigen Sie für den Antrag

Für die Beantragung bei der Zulassungsbehörde sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten: einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II beziehungsweise Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sowie den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung. Zusätzlich verlangt die Behörde einen Versicherungsnachweis, der speziell für Ausfuhrkennzeichen ausgestellt wird und die gewünschte Gültigkeitsdauer abdeckt. Diesen erhalten Sie bei vielen Versicherern und spezialisierten Anbietern, teilweise auch direkt in der Nähe der Zulassungsstelle. Handeln Sie im Auftrag einer anderen Person, etwa als Käufer für den bisherigen Halter, benötigen Sie eine Vollmacht und eine Kopie von dessen Ausweisdokument. Ist das Fahrzeug bereits außer Betrieb gesetzt, bringen Sie zusätzlich die Abmeldebescheinigung mit. Ein kurzer Anruf bei der zuständigen Behörde klärt, ob im Einzelfall weitere Dokumente erforderlich sind.

So läuft die Beantragung bei der Zulassungsstelle ab

Zuständig ist in der Regel die Zulassungsbehörde des Bezirks, in dem das Fahrzeug steht oder zuletzt zugelassen war. Viele Stellen vergeben Termine online, was Wartezeiten deutlich verkürzt. Beim Termin prüft die Behörde Ihre Unterlagen, teilt die Kennzeichenkombination zu und erhebt die Kfz-Steuer für den gewählten Gültigkeitszeitraum. Anschließend lassen Sie die Schilder bei einem Schilderdienst prägen. Das rote Feld mit dem Ablaufdatum gehört fest zum Kennzeichen. Zurück am Schalter bringt die Behörde die Stempelplakette an und händigt Ihnen die Zulassungsunterlagen aus. Auf Wunsch stellt sie zusätzlich einen internationalen Zulassungsschein aus, der bei Fahrten durch mehrere Länder hilfreich sein kann. Planen Sie für den gesamten Vorgang einen halben Tag ein und erledigen Sie ihn möglichst einige Tage vor der geplanten Überführung.

Gültigkeit: befristete Zulassung mit festem Ablaufdatum

Die Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens legen Sie bei der Beantragung selbst fest. Üblich ist ein Zeitraum von wenigen Wochen bis zu maximal einem Jahr; er richtet sich danach, wie lange Überführung und Zulassung im Zielland voraussichtlich dauern. Für die kurze Überführung aus dem Landkreis Rottweil in die Schweiz reichen oft schon wenige Wochen. Mit dem im roten Feld eingeprägten Datum enden Zulassung und Versicherungsschutz automatisch. Danach darf das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt oder abgestellt werden. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen: Reicht die Zeit nicht aus, müssen Sie ein neues Ausfuhrkennzeichen mit neuem Versicherungsnachweis beantragen. Kalkulieren Sie deshalb realistisch und rechnen Sie Puffer für Termine beim Zoll und bei der Prüfstelle im Zielland ein. Wer zu knapp plant, riskiert, dass das Fahrzeug unterwegs ohne gültige Zulassung steht.

Kosten: aus diesen Posten setzt sich der Betrag zusammen

Feste Pauschalpreise gibt es nicht, denn die Gesamtkosten hängen von mehreren Faktoren ab. Anfallen können: die Verwaltungsgebühr der Zulassungsbehörde, die Kosten für das Prägen der Kennzeichenschilder, die Prämie der Ausfuhrversicherung sowie die Kfz-Steuer für den gewählten Zeitraum. Versicherung und Steuer steigen mit der Dauer der Gültigkeit: Wer nur wenige Wochen benötigt, zahlt entsprechend weniger als bei einer langen Laufzeit. Auch zwischen den Anbietern der Versicherungsnachweise bestehen Unterschiede, ein kurzer Vergleich lohnt sich daher. Fragen Sie die konkreten Gebühren direkt bei Ihrer Zulassungsbehörde an und lassen Sie sich vom Versicherer ein Angebot für die tatsächlich benötigte Dauer erstellen. So erhalten Sie eine belastbare Summe, bevor Sie den Termin wahrnehmen, und vermeiden Überraschungen am Schalter.

Besonderheit Schweiz: Einfuhr und Zulassung im Zielland

Da die Schweiz nicht zur Europäischen Union gehört, ist die Fahrzeugeinfuhr ein Zollvorgang. Melden Sie das Fahrzeug bei der Einreise aktiv bei der Schweizer Zollstelle an; dort werden die Einfuhrabgaben erhoben und die Veranlagungsunterlagen ausgestellt, die Sie für die spätere Zulassung benötigen. Anschließend folgt die technische Prüfung durch das kantonale Strassenverkehrsamt, bevor das Fahrzeug Schweizer Kennzeichen erhält. Das deutsche Ausfuhrkennzeichen wird für die Überführungsfahrt in die Schweiz in der Praxis anerkannt, solange es gültig ist und der Versicherungsschutz besteht. Informieren Sie sich vor der Fahrt beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit über die aktuell erforderlichen Dokumente, etwa Kaufvertrag und Fahrzeugpapiere. Wer zuerst zum Zoll geht und danach Prüfung und Zulassung erledigt, vermeidet doppelte Wege und unnötige Wartezeiten.

Häufige Fragen

Darf ich mit dem Ausfuhrkennzeichen ins Ausland fahren?

Ja, genau dafür ist es vorgesehen. Viele Staaten erkennen das Kennzeichen für die Überführung an, solange Gültigkeit und Versicherungsschutz bestehen. Prüfen Sie dennoch vor der Fahrt die Regeln der Transit- und Zielländer.

Brauche ich eine gültige Hauptuntersuchung für das Ausfuhrkennzeichen?

In der Regel ja: Die Zulassungsbehörde verlangt den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung, bevor sie das Kennzeichen zuteilt. Ist die Frist abgelaufen, sollten Sie die Untersuchung vor dem Behördentermin nachholen.

Kann ich ein abgelaufenes Ausfuhrkennzeichen verlängern?

Nein, eine Verlängerung ist nicht möglich. Nach dem eingeprägten Ablaufdatum erlöschen Zulassung und Versicherungsschutz. Reicht die Zeit nicht, beantragen Sie ein neues Kennzeichen mit neuem Versicherungsnachweis.

Wenn Sie ein Fahrzeug in die Schweiz überführen möchten, unterstützt Sie die D&D Automotive GmbH in Rottweil gerne mit einem technischen Check vor der Fahrt und einer persönlichen Beratung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.